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Wie Sie sich gegen den "digitalen Pranger" wehren

veröffentlicht am 14.10.2009
Im Internet wird es immer mehr zur Gewohnheit, dass Kunden ihrem Unmut Luft verschaffen. Beispiele: Unzufriedene Kunden der Bahn machen ihre Klage auf bahn-hasser.de öffentlich, auf disney-sucks.com wird Walt Disney angegriffen.
Eine Untersuchung von Fairwinds Partners zeigt das Ausmaß des Prangers: 500 der größten Unternehmen der Welt und die 500 größten in den USA stehen im Feuer von mehr als 1.000 Kritik-Webseiten.Die weitere Verbereitung des Internet und spektakuläre Kunden-Beschwerden sorgen dafür, dass diese Angriffe zunehmen. Deshalb die folgende Kurz-Anleitung, für den Fall, dass auch Sie am digitalen Pranger stehen.

Wogegen Sie einschreiten können:
  • Nicht zulässig sind Kritikseiten mit Namen, die Ihrem Firmennamen gleichen oder ähneln. Beispiel: wolkswagen.de ist also nicht erlaubt.
  • Offene Schmähkritik ist nicht erlaubt. Der Betreiber von Scheiss-t-online.de musste vom Netz gehen.
  • Auch Unternehmen haben ein Persönlichkeitsrecht, dürfen also nicht beliebig verunglimpft werden. Mit anwaltlicher Hilfe hat etwa der Media-Markt unter Berufung auf dieses Recht eine einstweilige Verfügung gegen den Blogger Rainer Kohnen erwirkt, der gegen eine Werbekampagne polemisiert hatte.
Hier können Sie Hilfe erwarten, wenn Sie an den Pranger gestellt werden:
Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich auf Domainstreitigkeiten spezialisiert hat. Erläuterungen zur Rechtslage finden Sie auf der Seite des auf dieses Themengebiet spezialisierten Anwalts Stefan Bettinger www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht.html

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Domain zu Ihren Lasten missbraucht wird, können Sie eine außergerichtliche Schlichtung mit Ihrem Gegner einleiten. Das Verfahren ist formalisiert und findet in den meisten Fällen innerhalb von zwei Monaten einen Abschluss. Anbieter des Verfahrens ist die Internet-Selbstverwaltung Icann, das Verfahren heißt Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP). Zugang: www.icann.org/en/udrp/udrp.htm. In den USA können Sie auf Grundlage des Anticybersquatting Protection Act Schadenersatz von den Netz-Nörglern verlangen.

Zwei digitale Risikoherde, die Sie auch im Blick behalten sollten
1. Im Jahr 2010 kommen neue Top-Level-Domains auf den Markt. Dann sind nicht nur Adressen wie Volkswagen.de und Volkswagen.com möglich, sondern beliebige andere Endungen, etwa Volkswagen.auto, Volkswagen. pkw, aber auch Volkswagen.schrott. Weil die Zahl der möglichen Domainnamen dann unendlich groß ist, wird es nicht mehr, wie bislang, möglich sein, alle verfügbaren für Ihr Unternehmen zu reservieren.
2. Beim Internet-Kurznachrichtendienst Twitter kann sich jeder unter Ihrem Firmennamen anmelden und Falschmeldungen verbreiten.

Deshalb in Zukunft wichtig: Suchen Sie das Netz regelmäßig und mit System nach firmenfeindlichen Äußerungen ab. Gehen Sie mit allen rechtlichen Mitteln gegen unberechtigte Äußerungen vor.
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